Das Europäische Patentamt (EPA) hat schon viele hundert Patente auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen gewährt und sogar damit begonnen, auch für reguläre Pflanzen, die nicht gentechnisch verändert sind, Patente zu erteilen.
Nach wie vor ist umstritten, wie weit die Patentierung von lebenden Organismen gehen darf. Das EPÜ und die EU-Richtlinie 98/44/EG setzen klare Grenzen – das EPA hat aber wiederholt Patente vergeben, die sich darüber hinwegsetzen. Manche dieser Patente wurden durch ein Einspruchsverfahren aufgehoben – in anderen Fällen hat das EPA die gesetzlichen Vorgaben so ausgelegt, dass eine Patentierung möglich wurde.
Informationen zu den wichtigsten Patenten, die beeinsprucht wurden und die z.T. Präzedenzfälle für die Patentierung von Pflanzen und Tieren bilden finden Sie hier