Schon jetzt gehören die Konzerne Carlsberg und Heineken zu den fünf größten Brauereien der Welt. Ihnen gehören auch in Deutschland bekannte Marken wie Carlsberg, Holsten, Astra, Duckstein, Feldschlösschen, Lübzer, Hacker-Pschorr, Kulmbacher, Paulaner, Thurn & Taxis. Die Konzerne treten sonst als Konkurrenten auf, haben sich aber bei den Patenten zusammen getan. Damit können sie eine marktbeherrschende Stellung erreichen: Gemeinsam können die Konzerne ihren Lieferanten vorschreiben, dass sie nur noch die patentierte Gerste anbauen dürfen. So können die Konzerne gleich zweimal verdienen – am Verkauf des Biers und am Anbau der Gerste! Gleichzeitig können sie andere Züchter daran hindern, noch bessere Gerste zu züchten. So weiten die Konzerne ihre Marktmacht weiter aus – zum Schaden von Landwirten, Züchtern, anderen Brauereien und den Verbrauchern.
Die Patente dieser Brauereikonzerne (EP2384110 und EP2373154) beruhen nicht auf Erfindungen, sondern nur auf zufälligen Mutationen im Genom der Braugerste. Die angebliche „Erfindung“ beruht auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste, wie sie in der konventionellen Züchtung oft genutzt werden. In einem weiteren Patent beanspruchen die Konzerne die Verwendung der Pflanzen für die weitere Züchtung (EP2575433). Der Einsatz der Gerste soll das Bierbrauen etwas vereinfachen und billiger machen, das Bier soll zudem länger haltbar sein.
Zufällige Mutationen im Erbgut von Pflanzen können spontan entstehen oder auch mit einfachen Hilfsmitteln ausgelöst werden. Im aktuellen Fall wurden die Körner der Gerste mit einer Chemikalie in Kontakt gebracht, die die Mutationsrate erhöhen soll. Hinterher wurden die Pflanzen mit den erwünschten Eigenschaften ausgewählt, dabei war bereits bekannt, nach welchen Mutationen man suchen musste.
Die Nutzung von zufälligen Mutationen ist für die konventionelle Pflanzenzucht nicht ungewöhnlich. Trotzdem beanspruchen die Firmen Carlsberg und Heineken die Braugerste als ihre Erfindung. Die Reichweite der Patente ist ungeheuerlich: Die Patente erstrecken sich auf Braugerste, das Brauen von Bier und das Bier selbst. Zudem ist das Patent nicht auf bestimmte Verfahren eingeschränkt: Werden in Zukunft die beschriebenen Eigenschaften bei einer anderen Braugerste entdeckt oder durch Züchtung entwickelt, fallen auch diese in die Reichweite der erteilten Patente. Das ist ein Missbrauch des Patentrechtes und ein Verstoß gegen geltende Verbote im europäischen Patentrecht.
Hier geht es zu den Patenten:
Patent EP2575433B1 Carlsberg/Heineken ENERGIE SPARENDES BRAU VERFAHREN