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Die überwältigende Unterstützung aus der Zivilgesellschaft hat wieder einmal gezeigt, dass die Patentierung von Leben und die Vereinnahmung unserer natürlichen Ressourcen durch Großkonzerne erheblichen gesellschaftlichen Widerstand hervorruft:Über 40 Organisationen haben Einspruch gegen die Bierpatente von Carlsberg und Heineken eingereicht. Zusätzlich haben die Schweizer Organisationen Public Eye, Swiss Aid und ProSpecie Rara Ende Juni über 9.000 Schweizer Unterschriften gegen das Patent von Carlsberg und Heineken an die Bundesrätin Sommarruga überreicht. Die Einspruchsverfahren können allerdings Jahre dauern.
Fakt ist allerdings, dass auch die folgenreiche Entscheidung des Verwaltungsrats am 28./29.6.2017 diese Patentvergabe nicht verhindert hätte. Die Verbote im Europäischen Patentrecht wurden zwar teilweise verschärft, bieten allerdings keine langfristigen Lösungen. Pflanzen und Tiere bleiben weiterhin patentierbar!
Das EPA wird nun alle Patentvergabe- und Einspruchsverfahren wieder aufnehmen, darunter 300 Patentanträge auf Pflanzen, die aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit pausiert wurden.
Wir werden die zukünftigen Entscheidungen des Patentamts ganz genau verfolgen und wir brauchen auch weiter die Unterstützung der Zivilgesellschaft, um die Politik zu mobilisieren und ihren Einsatz für unsere Ernährungsgrundlage einzufordern!
Verhandlungen zu zwei Bier-Patenten (EP 2373154, EP 2384110) sind für den 2. und 8. Oktober 2018 angesetzt.
Zur Erinnerung:
Das Europäische Parlament, die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten fordern, dass keine Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt werden. Diese Forderung wird schon seit Jahren von vielen Nichtregierungsorganisationen, Landwirten und Züchtern erhoben.
Trotzdem hat das Europäische Patentamt (EPA) in den letzten Jahren immer wieder derartige Patente erteilt, die Lebensmittelpflanzen wie Tomaten, Brokkoli, Melonen und zuletzt Braugerste, welche Heineken und Carlsberg patentieren haben lassen, betreffen.
Am 28./29.6.2017 hat der Verwaltungsrat folgenreiche Entscheidungen getroffen, die Verbote im Europäischen Patentrecht zwar teilweise verschärft, allerdings keine langfristigen Lösungen bieten.